Was ist das BfS?
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUV). Hauptsitz ist Salzgitter; weitere Standorte: Oberschleißheim bei München, Berlin, Bonn-Bad Godesberg, Rendsburg und Freiburg. Mit rund 750 Mitarbeitenden ist das BfS die zentrale Bundesfachbehörde für ionisierende und nichtionisierende Strahlung in Deutschland.
Für Werkstoffprüfer ist das BfS in einer ganz konkreten Situation relevant: Wer mit Röntgen oder Gammastrahlen arbeitet — also Röntgenprüfung (RT) in jeglicher Form — bewegt sich in einem regulatorischen Raum, der maßgeblich vom BfS und der ihm nachgeordneten Strukturen geprägt wird. Anmeldungen, Genehmigungen, Personendosimetrie, Strahlenschutzkurse: vieles davon läuft direkt oder indirekt über das BfS.
Rechtsgrundlage und Aufgaben
Das BfS wurde 1989 durch das BfS-Errichtungsgesetz gegründet und ist die nachgeordnete Behörde zur Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Beide sind seit 2018 in einer modernisierten Fassung in Kraft, die die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom („Basic Safety Standards") in deutsches Recht überführt.
Hauptaufgabengebiete
- Strahlenschutz im Alltag und in der Medizin — Beratung, Forschung, Aufklärung
- Strahlenschutz im Beruf — Aufsicht über die Personendosimetrie, Schulungen, Genehmigungen
- Notfallschutz — Aufklärung und Vorbereitung auf radiologische Notfälle (z.B. Reaktorunfälle)
- Endlagerung radioaktiver Abfälle — Forschung, Begutachtung (operative Endlagersuche heute beim BGE/BASE)
- Atmosphärische Strahlenmessung — Betrieb des Ortsdosisleistungs-Messnetzes mit über 1.700 Messstationen bundesweit
- UV-, optische und elektromagnetische Strahlung — Bewertung, Forschung, Beratung
Strahlenschutz in der RT — was Werkstoffprüfer wissen müssen
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Wer als Werkstoffprüfer mit Röntgenanlagen oder Gammastrahlern arbeitet, übt eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach Strahlenschutzgesetz aus. Dafür benötigt der Betreiber:
- eine Umgangsgenehmigung oder Bauartzulassung für die Strahlenquelle/Anlage
- einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte (SSB) mit der erforderlichen Fachkunde
- einen Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) — meist die Geschäftsführung
- eine Anzeige beim zuständigen Regierungspräsidium oder Landesumweltamt
- amtliche Personendosimetrie für alle in der Strahlenexposition tätigen Beschäftigten
Das BfS selbst ist nicht die genehmigende Behörde — diese Aufgabe liegt bei den Bundesländern. Aber das BfS legt die fachlichen Grundlagen, gibt Empfehlungen heraus, betreibt Forschung und überwacht die amtlichen Personendosimetrie-Messstellen.
Personendosimetrie
Jeder Werkstoffprüfer in der RT trägt während seiner Tätigkeit ein amtliches Dosimeter (typisch: Filmdosimeter oder OSL-Dosimeter), das monatlich ausgewertet wird. Die Auswertung erfolgt durch eine amtliche Messstelle, von denen einige direkt beim BfS angesiedelt sind. Das Dosimeter dokumentiert die Personendosis und wird zentral im Strahlenschutzregister (SSR) erfasst.
Das Strahlenschutzregister wird vom BfS geführt und enthält für jeden Werkstoffprüfer (mit eindeutiger SSR-Nummer) die lebenslange Dosishistorie. Diese ist arbeitsmedizinisch und versicherungstechnisch relevant — bei Berufswechsel innerhalb der RT-Branche wird die Akte „mitgenommen" über die SSR-Nummer.
Grenzwerte für berufliche Strahlenexposition
Die Strahlenschutzverordnung definiert klare Dosisgrenzwerte für Werkstoffprüfer in der RT (§ 78 StrlSchV):
- 20 mSv pro Kalenderjahr — effektive Dosis (Standardgrenzwert für Beruflich Strahlenexponierte Kategorie A)
- 50 mSv im Einzeljahr / 100 mSv über 5 aufeinanderfolgende Jahre — als Sonderregel
- 500 mSv pro Jahr — Grenzwert für Hände, Füße, Haut
- 150 mSv pro Jahr — Augenlinse
- Schwangere und Stillende — strenge Sonderregelungen, faktisch Tätigkeitsverbot in höher exponierten Bereichen
Die meisten RT-Werkstoffprüfer in der industriellen Praxis bleiben weit unter diesen Grenzwerten — typische Jahresdosen liegen je nach Tätigkeit zwischen 0,5 und 5 mSv.
Fachkunde-Pflicht
Wer in der RT tätig ist, muss eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben. Für ZfP-Anwender ist das in der Regel die Fachkunde nach den Richtlinien Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei der zerstörungsfreien Materialprüfung:
- Fachkunde S2.1 — bei Tätigkeiten mit Röntgeneinrichtungen in der ZfP (typisch industrielle RT)
- Fachkunde S2.2 — bei Tätigkeiten mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der ZfP (Gammastrahler wie Ir-192, Se-75, Co-60)
- Aktualisierungspflicht alle 5 Jahre — durch einen anerkannten Auffrischungskurs
Der Erwerb erfolgt durch Theorie- und Praxiskurse bei anerkannten Schulungsanbietern (z.B. der DGZfP). Die Bescheinigung wird von der zuständigen Landesbehörde anerkannt.
Strahlenschutzanweisung und Strahlenschutzbereiche
Jede RT-tätige Organisation muss eine schriftliche Strahlenschutzanweisung haben, die unter anderem Sperrbereichsplanung, Verhalten im Notfall und Dokumentation regelt. Dazu gehören:
- Sperrbereich — > 3 mSv/h, Zutritt nur autorisierten Personen
- Kontrollbereich — Dosis > 6 mSv pro Jahr möglich, Personendosimetrie Pflicht
- Überwachungsbereich — Dosis > 1 mSv pro Jahr möglich
Bei mobiler RT (Pipeline, Anlagenbau, Baustelle) wird der Sperrbereich für jeden Einsatz neu festgelegt — typisch 5 bis 50 m Radius je nach Strahlerstärke und Geometrie. Hier wird viel Praxis-Erfahrung des Werkstoffprüfers verlangt.
Anmeldepflichten und Behördenwege
Wer macht was?
Die Strahlenschutz-Verwaltung in Deutschland ist verteilt:
- BfS — bundesweite Forschung, Beratung, Strahlenschutzregister, Messnetzbetrieb, Empfehlungen
- BMUV — Bundesumweltministerium, oberste Bundesbehörde
- Landesumweltbehörden (in den meisten Bundesländern) — Genehmigungen, Aufsicht, Anzeigen, Vor-Ort-Inspektionen
- Gewerbeaufsicht / staatliche Ämter für Arbeitsschutz — Arbeitsschutz-Aspekte
- BASE / BGE — Endlagerung (von 2017 an aus dem BfS ausgegliedert)
Wer eine RT-Tätigkeit beginnt, hat seinen direkten Ansprechpartner meistens auf Landesebene (Regierungspräsidium oder Landesamt für Umwelt). Das BfS gibt fachliche Hintergrundinformationen, ist aber nicht der Genehmigungsbescheid-Aussteller.
Bauartzulassung von Röntgenanlagen
Röntgenanlagen für die ZfP müssen vor dem Inverkehrbringen bauartzugelassen sein — das BfS arbeitet hier eng mit der BAM und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zusammen. Wer eine neue Röntgenanlage kauft, sollte auf eine gültige Bauartzulassung achten — sie ist Voraussetzung für eine reibungslose Inbetriebnahmegenehmigung.
Notfallschutz und radiologischer Notstand
Für radiologische Notfälle (Reaktorunfälle, Unfälle mit Gammastrahlern, schmutzige Bomben etc.) hat das BfS einen radiologischen Notfallschutz aufgebaut:
- IMIS — Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität
- ODL-Messnetz — über 1.700 stationäre Sonden zur kontinuierlichen Ortsdosisleistungsmessung
- Radiologisches Lagezentrum des Bundes (RLZB) — wird bei Notfällen aktiviert
- Veröffentlichung von täglichen Strahlungsdaten auf www.imis.bfs.de
Für Werkstoffprüfer mit Außendienst-Tätigkeit ist es nützlich zu wissen, dass diese Daten öffentlich sind — z.B. zur Verifikation des natürlichen Untergrunds vor RT-Tätigkeit.
UV-Schutz und nichtionisierende Strahlung
Wenig bekannt: das BfS ist auch zuständig für nichtionisierende Strahlung — UV-Strahlung, sichtbares Licht, Infrarot, elektromagnetische Felder. Für Werkstoffprüfer ist das relevant bei:
- UV-A in der Eindringprüfung und Magnetpulverprüfung — Schwarzlichtanwendungen mit Wellenlängen um 365 nm. Sicherheitsregeln zum Augen- und Hautschutz folgen Empfehlungen des BfS und sind in der UV-A-Sicherheit-Norm geregelt.
- Hochfrequente Felder bei Wirbelstromprüfung — geringe Exposition, aber dokumentationspflichtig
Strahlenschutzregister im Detail
Das vom BfS geführte Strahlenschutzregister (SSR) ist eine Datenbank mit allen Beruflich Strahlenexponierten Personen in Deutschland. Jeder Werkstoffprüfer in der RT bekommt eine SSR-Nummer (auch persönliche Strahlenschutznummer), die er ein Berufsleben lang behält. Erfasst werden:
- Alle Personendosismessungen
- Alle Beschäftigungsverhältnisse mit Strahlenarbeit
- Arbeitsmedizinische Vorsorgedaten (verschlüsselt)
Wer den Arbeitgeber wechselt, übermittelt seine SSR-Nummer dem neuen Strahlenschutzbeauftragten. Damit ist die Dosishistorie nahtlos fortgesetzt. Das ist wichtig, weil die Dosisgrenzwerte über mehrere Jahre kumuliert werden (50/100 mSv-Regel).
BfS-Veröffentlichungen für Werkstoffprüfer
Auf www.bfs.de findet man kostenfrei:
- Aktuelle Strahlenschutz-Richtlinien und Empfehlungen
- Tagesaktuelle ODL-Messdaten
- Aufklärungsmaterial für Strahlenschutzbeauftragte
- Fachpublikationen zur RT-Sicherheit
- Aktuelle Informationen zu radiologischen Lagen weltweit
Häufige Fragen
Brauche ich eine SSR-Nummer, wenn ich nur gelegentlich RT mache?
Ja, sobald die jährliche effektive Dosis 1 mSv übersteigen kann (Überwachungsbereich) oder Beruflich Strahlenexponierte Kategorie A oder B definiert ist. Die Anmeldung erfolgt über den Strahlenschutzbeauftragten des Arbeitgebers.
Was passiert, wenn meine Dosis überschritten wird?
Bei Erreichen oder Überschreiten von 80 % des Jahresgrenzwerts greifen Maßnahmen — Tätigkeitsbeschränkung, arbeitsmedizinische Untersuchung, Untersuchung der Ursache. Echte Überschreitungen sind in der industriellen RT extrem selten und in der Regel auf Unfälle oder Geräteversagen zurückzuführen.
Wird meine Strahlenexposition lebenslang dokumentiert?
Ja, im Strahlenschutzregister. Die Daten werden auch nach Berufsende lange aufbewahrt — für arbeitsmedizinische, berufsgenossenschaftliche und epidemiologische Zwecke.
Wie unterscheidet sich das BfS vom BASE oder von der BGE?
Das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) und die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) sind 2017 aus dem ehemaligen BfS-Bereich Endlagerung ausgegliedert worden. Das heutige BfS konzentriert sich auf Strahlenschutz, Messnetz und Forschung — Endlagerfragen liegen bei BASE/BGE.
Praxis-Tipps für RT-Werkstoffprüfer
- Dosimeter konsequent tragen — auch bei kurzen Einsätzen. „Vergessen" wird im Audit hart sanktioniert.
- Eigene Dosishistorie kennen — am Jahresende vom Strahlenschutzbeauftragten eine Übersicht erbitten.
- Sperrbereiche großzügig planen — die paar Meter mehr kosten weniger als ein versehentlicher Personenkontakt.
- Fachkunde nicht ablaufen lassen — die 5-Jahres-Aktualisierung rechtzeitig planen, sonst darf man nicht weiter selbstständig RT machen.
- Bei mobiler RT — die ODL-Karte des BfS ist eine nützliche Quelle, um den natürlichen Untergrund am Einsatzort zu verifizieren.
Fazit
Das BfS ist für die meisten Werkstoffprüfer keine alltägliche Anlaufstelle, aber für jeden RT-Anwender ist es Hintergrundinstanz. Die Strahlenschutzkultur, die in Deutschland herrscht, ist in weiten Teilen vom BfS geprägt — von Dosimetrie über Fachkunde bis zur Notfallvorsorge. Wer die Strahlenschutzgrundlagen kennt und das BfS als Ressource nutzt, arbeitet sicherer und kann seinen Strahlenschutzbeauftragten kompetent unterstützen.