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Der ZfP-Prüfbericht: Aufbau, Pflichtangaben und typische Mängel

Was in einen normkonformen ZfP-Prüfbericht gehört: Pflichtangaben nach Verfahrensnormen, sinnvoller Aufbau und die häufigsten Dokumentationsmängel.

Der Prüfbericht ist das eigentliche Produkt jeder zerstörungsfreien Prüfung. Ein Befund, der nicht nachvollziehbar dokumentiert ist, ist im Streitfall wertlos — und Auditoren prüfen Berichte gnadenlos auf Vollständigkeit.

Pflichtangaben — der gemeinsame Kern aller Verfahrensnormen

Jede Verfahrensnorm (EN ISO 17640 für UT, 17636 für RT, 9934-1 für MT, 3452-1 für PT, 17637 für VT) listet die geforderten Berichtsinhalte. Der gemeinsame Kern:

  • Identifikation: Prüfgegenstand, Werkstoff, Abmessungen, Wärmebehandlungszustand, Fertigungsstadium
  • Prüfgrundlage: angewendete Norm inkl. Ausgabejahr, Prüfanweisung, Bewertungsmaßstab und Zulässigkeitsgrenze
  • Prüftechnik: Geräte mit Identnummer, Prüfköpfe/Strahlenquelle, Prüfmittel mit Chargennummer, Justier-/Referenzkörper, Empfindlichkeitseinstellung
  • Prüfumfang: geprüfte Bereiche, ggf. nicht prüfbare Zonen mit Begründung
  • Befunde: Lage (Koordinatensystem!), Art, Größe/Amplitude jedes registrierpflichtigen Befunds
  • Bewertung: zulässig / unzulässig je Befund, Gesamtergebnis
  • Personal: Name und Qualifikationsstufe nach EN ISO 9712, Unterschrift, Datum

Die häufigsten Mängel in der Praxis

  1. Fehlende Normausgabe: „geprüft nach EN ISO 17640" ohne Jahr — bei Normänderungen nicht mehr eindeutig.
  2. Kein Koordinatensystem: „Anzeige bei Naht 3" reicht nicht. Ohne definierten Nullpunkt ist ein Befund später nicht wiederauffindbar.
  3. Empfindlichkeit nicht dokumentiert: Ohne Justierangaben (Referenzreflektor, Verstärkung, Übertragungskorrektur) ist eine UT-Prüfung nicht reproduzierbar.
  4. Nicht prüfbare Bereiche verschwiegen: Geometriebedingt nicht erfasste Zonen müssen benannt werden — sonst suggeriert der Bericht eine 100-%-Prüfung, die nie stattfand.
  5. Bewertung ohne Maßstab: „i. O." ohne Angabe der Zulässigkeitsgrenze ist keine Bewertung.

Digital archivieren — aber richtig

Digitale Berichte (inkl. Prüfdaten von Phased-Array- und RT-Systemen) müssen über die geforderte Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben. Bewährt: PDF/A für Berichte, Rohdaten in Herstellerformat plus einem offenen Exportformat, Speicherung redundant und revisionssicher.

Merksatz: Ein guter Prüfbericht beantwortet auch nach zehn Jahren noch drei Fragen: Was wurde wie geprüft? Was wurde gefunden? Wer hat es mit welcher Qualifikation bewertet?