EN ISO 17637 – Sichtprüfung von Schweißnähten: Zugangsbedingungen und Durchführung
Die Norm EN ISO 17637 legt die Anforderungen an die Sichtprüfung (Visual Testing, VT) von Schmelzschweißverbindungen in Metallen fest. Sie ist die produktspezifische Anwendungsnorm für Schweißnähte und konkretisiert die allgemeinen Grundsätze aus EN 13018.
Anwendungsbereich
EN ISO 17637 gilt für alle Schmelzschweißverfahren in metallischen Werkstoffen – Stahl, Aluminium, Kupfer, Nickel und deren Legierungen. Sie ist anwendbar auf Stumpfnähte, Kehlnähte, Ecknähte und Überlappnähte. Die Norm deckt sowohl die Prüfung während der Schweißausführung als auch die Endprüfung fertiggestellter Verbindungen ab.
Zugangsbedingungen
EN ISO 17637 definiert präzise Zugangsbedingungen für die Sichtprüfung:
- Prüfabstand: Das Auge des Prüfers muss sich maximal 600 mm von der Prüffläche entfernt befinden
- Sehwinkel: Mindestens 30° zur Prüffläche; bei weniger als 30° ist indirekte VT mit optischen Hilfsmitteln zu verwenden
- Beleuchtung: Mindestens 500 Lux auf der Prüffläche; bei beengten Verhältnissen sind portable Leuchten einzusetzen
- Oberflächenzustand: Die Schweißnahtoberfläche muss frei von Schlacke, Schweißspritzern, Schmutz und sonstigen Belägen sein, die Fehler verdecken könnten
Prüfzeitpunkte
Die Norm unterscheidet drei Prüfzeitpunkte:
- Vor dem Schweißen: Prüfung der Nahtfugengeometrie, Flankenwinkel, Spaltmaß, Kantenversatz, Sauberkeit der Fugenflanken
- Während des Schweißens: Prüfung nach jeder Lage (bei Mehrlagenschweißung); Kontrolle auf Risse, Poren, Bindefehler, Einbrandkerben
- Nach dem Schweißen: Vollständige Endprüfung der fertigen Nahtoberfläche und des Grundwerkstoffs (WEZ) auf alle Oberflächenfehler
Bewertung und Dokumentation
Befunde werden nach EN ISO 5817 (Stahl und Nickel), EN ISO 10042 (Aluminium) oder der zutreffenden Produktnorm bewertet. Die Sichtprüfung ist immer die erste ZfP-Maßnahme vor anderen Verfahren und Grundvoraussetzung für die Anwendung von MT, PT, UT oder RT. Der Prüfbericht enthält Prüfobjekt, Nahtbeschreibung, Beleuchtungsnachweis, Befundergebnis und Bewertung.