EN 1090 – ZfP-Anforderungen für Stahl- und Aluminiumkonstruktionen
Die Norm EN 1090 (in zwei Teilen: EN 1090-2 für Stahl, EN 1090-3 für Aluminium) legt technische Anforderungen für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken fest. Ein wesentlicher Bestandteil sind die ZfP-Anforderungen, die über die Ausführungsklassen (EXC) differenziert werden.
Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4
EN 1090 unterscheidet vier Ausführungsklassen, die das Qualitäts- und Prüfniveau festlegen:
- EXC1: Geringste Anforderungen; einfache statisch beanspruchte Konstruktionen; überwiegend Sichtprüfung
- EXC2: Mittlere Anforderungen; typische Stahlhochbauten; Stichprobenprüfung nach Norm
- EXC3: Erhöhte Anforderungen; Brücken, Kranbahnträger, dynamisch beanspruchte Strukturen; umfangreichere ZfP-Prüfungen
- EXC4: Höchste Anforderungen; außergewöhnlich sicherheitsrelevante Konstruktionen; vollständige ZfP-Prüfung aller Schweißnähte
ZfP-Prüfumfang nach Ausführungsklasse
Der Prüfumfang für Schweißnähte ist in EN 1090-2 Tabelle 24 geregelt:
- VT (Sichtprüfung): 100 % aller Nähte in allen EXC-Klassen; Bewertungsgruppe nach EXC1 = D, EXC2 = C/D, EXC3/4 = B/C
- PT oder MT: EXC2 – 5 % Stichprobe; EXC3 – 10 %; EXC4 – 20 % bei Stumpfnähten; höhere Anteile bei querbelasteten Kehlnähten
- UT oder RT: EXC2 – 5 % Stumpfnähte; EXC3 – 10–25 %; EXC4 – 50–100 % je nach Nahttyp und Belastung
Nahtqualität und Bewertungsnormen
EN 1090-2 fordert Schweißnahtqualität nach EN ISO 5817. Die Zuordnung von Ausführungsklassen zu Bewertungsgruppen ist geregelt: EXC2 → Gruppe C oder D; EXC3 → Gruppe B oder C; EXC4 → Gruppe B. ZfP-Befunde werden nach EN ISO 23277 (PT), EN ISO 23278 (MT), EN ISO 11666 (UT) und EN ISO 10675 (RT) bewertet.
Schweißerqualifikation und WPS
EN 1090 fordert für alle Ausführungsklassen qualifizierte Schweißer nach EN ISO 9606-1 und geprüfte Schweißverfahren nach EN ISO 15614-1. Der Hersteller muss ein Schweißaufsichtspersonal (EWS, IWS, IWT, IWE) entsprechend der Ausführungsklasse nachweisen.
CE-Kennzeichnung
EN 1090 ist die Basis für die CE-Kennzeichnung von Stahlbauerzeugnissen nach der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO). Ohne Zertifizierung nach EN 1090 dürfen Stahlbauprodukte in der EU nicht als tragende Bauteile in Verkehr gebracht werden. Die Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte Stellen (Notified Bodies) im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK).