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EN 13018 Allgemeine VT

EN 13018 legt die allgemeinen Grundsätze der Sichtprüfung (VT) fest und unterscheidet zwischen direkter und indirekter Sichtprüfung mit definierten Beleuchtungs- und Qualifikationsanforderungen.

EN 13018 – Allgemeine Grundsätze der Sichtprüfung (VT)

Die Norm EN 13018 definiert die allgemeinen Grundsätze für die Sichtprüfung (Visual Testing, VT) als Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung. Sie gilt als übergeordnete Rahmennorm und legt fest, welche Voraussetzungen, Bedingungen und Qualifikationen für eine sachgerechte visuelle Prüfung erforderlich sind.

Direkte und indirekte Sichtprüfung

EN 13018 unterscheidet grundlegend zwischen zwei Prüfarten:

  • Direkte Sichtprüfung (DVT): Das Auge des Prüfers befindet sich in einem Abstand von maximal 600 mm zur Prüffläche, der Sehwinkel beträgt mindestens 30°. Hilfsmittel wie Lupen (bis 6-fache Vergrößerung), Spiegel oder Endoskope dürfen eingesetzt werden, sofern die Mindestbeleuchtungsstärke gewährleistet ist.
  • Indirekte (Fernseh-)Sichtprüfung (RVT): Verwendung optisch-elektronischer Systeme (Videoskopie, Roboterkameras, Drohnen) zur Inspektion unzugänglicher Bereiche. Die Auflösung des optischen Systems muss mindestens der direkten Sichtprüfung entsprechen.

Beleuchtungsanforderungen

Die Norm legt Mindestbeleuchtungsstärken fest: Für die allgemeine Sichtprüfung sind 160 Lux ausreichend, für qualitätssichernde Prüfungen werden 500 Lux gefordert. Bei erhöhten Anforderungen (z. B. Schweißnahtprüfung nach EN ISO 17637) sind mindestens 500 Lux, empfohlen 1000 Lux, auf der Prüffläche nachzuweisen. Die Leuchtdichte muss gleichmäßig verteilt sein und darf keine blendenden Reflexionen erzeugen.

Qualifikation des Prüfpersonals

EN 13018 verweist auf EN ISO 9712 für die Qualifikation des Prüfpersonals. Für die VT-Prüfung sind Qualifikationsstufen VT1, VT2 und VT3 definiert. Zusätzlich werden Anforderungen an das Sehvermögen gestellt: Nahsehschärfe muss mindestens Jaeger 1 (oder entsprechend N4,5 bei 30 cm) betragen und ist jährlich nachzuweisen.

Dokumentation und Prüfbericht

Jede Sichtprüfung nach EN 13018 muss dokumentiert werden. Der Prüfbericht enthält mindestens: Prüfobjektbeschreibung, Prüfnorm und -verfahren, Beleuchtungsbedingungen, verwendete Hilfsmittel, Qualifikation des Prüfers, Befundergebnisse mit Lageangabe sowie Bewertung und Unterschrift des verantwortlichen Prüfers.

Abgrenzung zu produktspezifischen Normen

EN 13018 ist eine Grundlagennorm. Produktspezifische Anwendungsregeln – etwa für Schweißnähte (EN ISO 17637), Gussstücke oder Schmiedeteile – bauen auf EN 13018 auf und können strengere oder abweichende Anforderungen festlegen. Die Grundlagennorm tritt in diesem Fall zurück.

Quellen & weiterführende Literatur