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UV-A-Sicherheit bei PT/MT

UV-A-Strahlung bei der Fluoreszenzprüfung (PT, MT) erfordert kalibrierte Leuchten mit mindestens 10 W/m² sowie geeignete Schutzbrillen nach EN ISO 16321 zum Schutz der Augen des Prüfpersonals.

UV-A-Sicherheit bei der Eindring- und Magnetpulverprüfung

Die Fluoreszenzvariante der Eindringprüfung (PT) und der Magnetpulverprüfung (MT) nutzt UV-A-Strahlung (Schwarzlicht) zur Anregung fluoreszierender Prüfmittel. UV-A-Strahlen im Wellenlängenbereich von 315–400 nm (mit Prüfmittel-Optimum bei 365 nm) ermöglichen eine deutlich höhere Empfindlichkeit als das Weißlichtverfahren — stellen jedoch auch Anforderungen an den Arbeitsschutz der Prüfer.

Wirkung von UV-A-Strahlung auf den Menschen

UV-A-Strahlung ist weniger energiereich als UV-B oder UV-C, kann aber bei ungeschützter, langandauernder Exposition Schäden verursachen:

  • Augen: UV-A dringt tiefer in das Auge ein als UV-B und kann Schäden an Linse (Katarakt) und Netzhaut verursachen. Besonders gefährdet ist die Augenlinse bei dauerhafter Exposition.
  • Haut: Beschleunigt Hautalterung, kann in Kombination mit Photosensibilisatoren (z. B. in Prüfmittelrückständen) Photodermatosen auslösen.
  • Unbeschichtete Prüfmittel-Farbstoffe enthalten teilweise sensibilisierende Substanzen — Hautschutzplan beachten.

Anforderungen an UV-A-Leuchten

Die in PT und MT eingesetzten UV-A-Lampen müssen normgerecht sein und kalibriert werden:

  • Mindestbestrahlungsstärke: Nach EN ISO 3059 mindestens 10 W/m² (1000 µW/cm²) UV-A-Bestrahlungsstärke am Prüfgegenstand in einem Abstand von 380 mm.
  • Weißlichtanteil: Muss gering sein (< 20 lx am Prüfgegenstand) und kann durch Filter reduziert werden. Zu viel Weißlicht beeinträchtigt die Erkennbarkeit fluoreszierender Anzeigen.
  • Aufwärmzeit: Quecksilberhochdrucklampen benötigen eine Aufwärmzeit von mindestens 5 Minuten bis zur vollen Leistung. LED-UV-Lampen sind sofort betriebsbereit.
  • Überprüfung: Bestrahlungsstärke und Weißlichtanteil müssen vor jeder Prüfserie mit kalibriertem UV-A-Radiometer und Luxmeter gemessen und dokumentiert werden.

Prüfumgebung und Dunkelkammer

Für die Fluoreszenzprüfung muss eine ausreichend abgedunkelte Prüfumgebung gewährleistet sein:

  • Umgebungsweißlicht am Prüfgegenstand: ≤ 20 lx (nach EN ISO 3059)
  • Augenakklimatisierung: Mindestens 1 Minute Aufenthalt in der abgedunkelten Zone vor der Prüfung, damit sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnen.
  • Keine reflektierenden Oberflächen, Spiegel oder helle Kleidung des Prüfers im Sichtfeld (Streulichtminimierung).

Persönliche Schutzmaßnahmen

Prüfer, die regelmäßig mit UV-A-Licht arbeiten, müssen sich schützen:

  • Schutzbrille: UV-A-Schutzbrille nach EN ISO 16321 (früher EN 170), Filterkategorie 2 oder 3, die UV-A vollständig absorbiert und trotzdem ausreichend Sicht im dunklen Prüfbereich ermöglicht. Eine gewöhnliche Sonnenbrille bietet keinen ausreichenden UV-Schutz!
  • Handschuhe: Nitrilo- oder Neoprenhandschuhe schützen vor Prüfmitteln und reduzieren UV-A-Exposition der Hände.
  • Arbeitszeit: Bei häufigem UV-A-Einsatz Expositionszeiten dokumentieren; TROS IOS (Technische Regeln zur optischen Strahlung — Inkohärente optische Strahlung) beachten.
  • Grenzwerte nach OStrV: Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) legt Expositionsgrenzwerte für UV-Strahlung fest, die der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss.

Qualifikation und Unterweisung

Prüfer müssen über die Risiken von UV-A-Strahlung unterwiesen worden sein. Die Unterweisung umfasst: Wirkung auf Augen und Haut, korrekte Schutzbrille, richtige Handhabung der UV-A-Lampe, Erste Hilfe bei Augenkontakt. Die Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.

Quellen & weiterführende Literatur
Inhaltsverzeichnis
Relevante Normen
  • EN ISO 3059
  • EN ISO 16321
  • ISO 3059
  • ISO 16321
  • EN 170
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