Rückverfolgbarkeit in der ZfP
Rückverfolgbarkeit (Traceability) bedeutet in der ZfP-Praxis, dass jedes Prüfergebnis eindeutig dem geprüften Bauteil, dem angewandten Verfahren, den eingesetzten Prüfmitteln und dem verantwortlichen Prüfer zugeordnet werden kann. Sie ist Grundpfeiler eines jeden Qualitätsmanagementsystems und in Normen wie DIN EN ISO 9001, IATF 16949 und branchenspezifischen Regelwerken verbindlich gefordert.
Identifikation von Bauteilen und Chargen
Die Identifikation des Prüfgegenstands ist der erste Schritt zur Rückverfolgbarkeit:
- Chargennummer (Lot/Heat Number): Identifiziert eine Materialcharge mit einheitlicher Zusammensetzung und Wärmebehandlung. Besonders relevant in der Metallurgie und bei Rohmaterialprüfungen.
- Seriennummer: Eindeutige Kennzeichnung einzelner Bauteile oder Halbzeuge. Unverzichtbar in der Luft- und Raumfahrt (traceability bis zum Rohmaterial-Coil), Kerntechnik und Medizintechnik.
- Bauteilzeichnung und Revisionsnummer: Stellen sicher, dass nach dem richtigen Zeichnungsstand geprüft wird.
- Prüfbereich und Prüfumfang: Auf dem Bauteil selbst oder in der Prüfdokumentation muss klar sein, welche Bereiche geprüft wurden.
Rückverfolgbarkeit der Prüfmittel
Neben dem Bauteil müssen auch die eingesetzten Prüfmittel rückverfolgbar sein:
- Gerätenummer und Kalibrierstand des Prüfgeräts (Ultraschallgerät, Magnetisierungsgerät, Röntgengerät)
- Prüfkopfkennung und Seriennummer (bei UT)
- Chargen- und Verfallsdatum der Prüfmittel (Eindringmittel, Entwickler, Magnetpulver)
- Kalibrierschein-Nummer des Referenzkörpers
- Filmnummer und Entwicklungsprotokoll (bei RT)
Rückverfolgbarkeit des Personals
Jede Prüfung muss einer zertifizierten und autorisierten Person zugeordnet werden können:
- Name und Zertifikatnummer des Prüfers (Stufe 1, 2 oder 3 nach EN ISO 9712)
- Zertifikatsgültigkeit zum Prüfzeitpunkt
- Augentestnachweis (jährlich erforderlich nach EN ISO 9712)
- Autorisierung durch den Arbeitgeber für das jeweilige Verfahren und den Industriebereich
QM-System und digitale Unterstützung
Ein funktionierendes Rückverfolgbarkeitssystem erfordert geeignete Prozesse und Systeme:
- QM-Handbuch und Prozessbeschreibungen: Definieren, wie Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird.
- ERP/MES-Systeme: In der industriellen Fertigung werden Chargennummern und Prüfergebnisse im ERP-System (SAP, Oracle) verknüpft.
- ZfP-Software: Prüfdaten (A-Bilder, TOFD-Daten, Phased-Array-Scans) werden mit Bauteil-ID, Prüfer-ID und Gerätedaten gespeichert.
- Blockchain und digitale Zwillinge: Zunehmend eingesetzte Technologien für manipulationssichere Dokumentation der Prüfhistorie über den gesamten Produktlebenszyklus.
Fehlt die Rückverfolgbarkeit, kann im Schadensfall weder die Prüfqualität nachgewiesen noch die Ursache einer Bauteilschädigung zweifelsfrei ermittelt werden — mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen.