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Kalibrierung und Verifizierung

Kalibrierung und Verifizierung von Prüfgeräten stellen die messtechnische Rückverfolgbarkeit auf nationale Normale sicher und sind Grundvoraussetzung für belastbare ZfP-Prüfaussagen.

Kalibrierung und Verifizierung von Prüfgeräten in der ZfP

Zuverlässige Prüfaussagen setzen einwandfrei funktionierende und rückverfolgbar kalibrierte Prüfmittel voraus. Das Prüfmittelmanagement ist ein zentrales Element jedes Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder des ZfP-spezifischen Qualitätssystems nach NAS 410 bzw. EN ISO 9712. Es unterscheidet zwischen Kalibrierung, Justierung und Verifizierung — Begriffe, die in der Praxis häufig verwechselt werden.

Definitionen

  • Kalibrierung: Vorgang, bei dem unter festgelegten Bedingungen die Beziehung zwischen den Messwerten eines Messgeräts und den entsprechenden Werten eines Normals ermittelt wird (DIN EN ISO/IEC 17025). Die Kalibrierung erfolgt ohne Eingriff am Gerät.
  • Justierung: Einstellung oder Abgleich eines Messgeräts, um systematische Abweichungen zu minimieren. Justierung verändert das Gerät und erfordert eine anschließende Neukalibrierung.
  • Verifizierung: Bestätigung durch objektiven Nachweis, dass festgelegte Anforderungen erfüllt sind. In der ZfP-Praxis oft als regelmäßige Funktionskontrolle am Referenzkörper vor Prüfbeginn durchgeführt.

Rückverfolgbarkeit auf nationale Normale

Eine wesentliche Anforderung ist die messtechnische Rückverfolgbarkeit: Jedes Kalibrierergebnis muss lückenlos über eine dokumentierte Kalibrierkette auf nationale oder internationale Normale (SI-Einheiten) zurückführbar sein. In Deutschland ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die nationale Metrologie-Instanz. Kalibrierungen durch akkreditierte Kalibrierlaboratorien (DAkkS) stellen diese Rückverfolgbarkeit sicher.

Kalibrierintervalle

Die Festlegung von Kalibrierintervallen liegt in der Verantwortung des QM-Systems und hängt ab von:

  • Geräteart und Einsatzhäufigkeit
  • Umgebungsbedingungen (Temperatur, Erschütterungen, Feuchtigkeit)
  • Herstellerangaben
  • Erfahrungswerten aus vorherigen Kalibrierungen
  • Anforderungen der angewandten Normen (z. B. ASTM E317 für UT-Geräte)

Typische Intervalle in der ZfP-Praxis: Ultraschallgeräte alle 12 Monate, Magnetisierungsgeräte (MT) alle 6–12 Monate, Röntgengeräte (kV, mA) jährlich oder nach Reparaturen.

Prüfmittelmanagement in der Praxis

Ein funktionierendes Prüfmittelmanagement umfasst:

  • Inventarisierung: Jedes relevante Prüfmittel erhält eine eindeutige Kennung und wird im Prüfmittelverzeichnis geführt.
  • Kalibrierplan: Fälligkeitsdaten werden zentral verwaltet und rechtzeitig zur Kalibrierung angemeldet.
  • Kalibrieraufkleber: Kalibrierte Geräte werden mit Datum der letzten Kalibrierung und Fälligkeit der nächsten Kalibrierung gekennzeichnet.
  • Aufzeichnungen: Kalibrierscheine sind aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.
  • Sperrung: Abgelaufene oder fehlerhafte Prüfmittel werden unmittelbar gesperrt und als „nicht kalibriert" gekennzeichnet.

Gerätecheck vor Prüfbeginn (Funktionsverifizierung)

Ergänzend zur periodischen Kalibrierung ist vor jeder Prüfserie eine Geräteüberprüfung am Referenzkörper oder Kalibrierblock durchzuführen. Bei der UT-Prüfung wird zum Beispiel die Schallgeschwindigkeit, Verstärkung und Empfindlichkeit am V1- oder V2-Block geprüft. Bei der MT-Prüfung werden die Feldstärke und die Gleichmäßigkeit der Magnetisierung kontrolliert. Diese Checks sind zu dokumentieren und werden als Nachweis der Geräteeignung im Prüfbericht vermerkt.

Quellen & weiterführende Literatur
Inhaltsverzeichnis
Relevante Normen
  • DIN EN ISO 9001
  • EN ISO 9712
  • ISO 9001
  • ISO 9712
  • ASTM E317
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