EN ISO 17635 – Allgemeine Regeln für ZfP an Schweißnähten und Verfahrensauswahl
Die Norm EN ISO 17635 ist eine übergeordnete Rahmennorm, die allgemeine Regeln für die zerstörungsfreie Prüfung von Schweißnähten in metallischen Werkstoffen festlegt. Ihr besonderer Wert liegt in der systematischen Anleitung zur Auswahl des geeigneten ZfP-Verfahrens und der Festlegung des Prüfumfangs.
Zweck und Anwendungsbereich
EN ISO 17635 gilt für Schmelzschweißnähte in Stahl, Aluminium, Nickel, Titan und deren Legierungen. Sie ist keine Prüfdurchführungsnorm, sondern gibt Empfehlungen und Anforderungen für:
- Auswahl des ZfP-Verfahrens in Abhängigkeit von Werkstoff, Nahtgeometrie und geforderter Empfindlichkeit
- Festlegung des Prüfzeitpunkts im Fertigungsablauf
- Prüfumfang (vollständige Prüfung vs. Stichprobenprüfung)
- Verknüpfung mit Bewertungsnormen
Verfahrensauswahl
Die Norm führt tabellarisch auf, welche ZfP-Verfahren für welche Fehlerarten und Werkstoffe geeignet sind:
- Oberflächenrisse in ferromagnetischen Stählen: MT bevorzugt (höhere Empfindlichkeit), PT als Alternative
- Oberflächenrisse in austenitischen Stählen und Aluminium: Ausschließlich PT
- Volumetrische Fehler (Poren, Einschlüsse): RT und UT gleichwertig geeignet; RT mit direkter visueller Information, UT mit Tiefenlokalisierung
- Planare Fehler (Risse, Bindefehler): UT empfindlicher als RT; TOFD und PAUT für genaue Größenbestimmung
- Wurzelfehler in dünnen Nähten: RT oft bevorzugt wegen guter Zugänglichkeit
Prüfzeitpunkt
EN ISO 17635 regelt, wann im Fertigungsablauf geprüft werden muss. Besonders wichtig ist die Vorgabe, dass wasserstoffinduzierte Risse in hochfesten Stählen erst nach einer definierten Wartezeit (typisch 48 Stunden nach Schweißende) erkennbar werden und die Prüfung entsprechend verzögert werden sollte.
Prüfumfang und Stichprobenpläne
Die Norm gibt Empfehlungen für den Prüfumfang in Abhängigkeit von Qualitätsstufe, Belastungsart und Konsequenz eines Versagens. Sie verweist auf die Ausführungsklassen nach EN 1090 und die Kategorien der Druckgeräterichtlinie für die Festlegung des Mindestprüfumfangs.