Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) – Kategorien und ZfP-Anforderungen
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (Pressure Equipment Directive, PED) ist das zentrale europäische Rechtsrahmenwerk für Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar. Sie regelt das Inverkehrbringen von Druckgeräten im europäischen Binnenmarkt und legt über ein Risikokategoriesystem fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren und ZfP-Anforderungen anzuwenden sind.
Kategorisierung nach Risiko
Die PED klassifiziert Druckgeräte in vier Kategorien (I bis IV) nach Fluidart (Gruppe 1 = gefährlich, Gruppe 2 = ungefährlich) und dem Produkt aus zulässigem Druck (PS) und Nennweite (DN) bzw. Volumen (V):
- Kategorie I: Geringstes Risiko; einfache Formeln und interne Maßnahmen ausreichend; kein Notified Body erforderlich
- Kategorie II: Mittleres Risiko; Einschaltung eines Notified Body für die Konformitätsbewertung erforderlich; Baumusterzulassung oder Qualitätssicherung
- Kategorie III: Erhöhtes Risiko; umfangreiche Konformitätsbewertung; EG-Baumusterprüfung und Qualitätssicherung oder Einzelprüfung
- Kategorie IV: Höchstes Risiko; vollständige Qualitätssicherung oder Einzelprüfung durch Notified Body; strengste ZfP-Anforderungen
Wesentliche Sicherheitsanforderungen (ESR) für ZfP
Anhang I der PED legt wesentliche Sicherheitsanforderungen fest, die ZfP direkt betreffen:
- Schweißnähte an drucktragenden Bauteilen der Kategorien III und IV müssen von befähigten Prüfern (nach EN ISO 9712) geprüft werden
- Alle Schweißnähte müssen geprüft werden; die Prüfmethode ist dem Fehlerrisiko angepasst zu wählen
- Drucktragende Nähte müssen vollständig dokumentiert und rückverfolgbar sein
- Zerstörungsfreie Prüfungen müssen nach anerkannten Normen (harmonisierte EN-Normen) durchgeführt werden
Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung
Wer harmonisierte EN-Normen anwendet, genießt die Konformitätsvermutung gegenüber den ESR. Für ZfP an Druckgeräten sind dies insbesondere:
- EN 13445 (Druckbehälter): Verweist auf EN ISO 17640, EN ISO 17636, EN ISO 9934, EN ISO 3452 mit Bewertungsstufe 2 oder 3
- EN 13480 (Rohrleitungen): Analoge ZfP-Anforderungen
- EN ISO 17635 zur Verfahrensauswahl
Bedeutung für ZfP-Prüfer
ZfP-Personal, das an Druckgeräten der Kategorien II–IV arbeitet, muss nach EN ISO 9712 zertifiziert sein. Die PED fordert darüber hinaus, dass der Hersteller ein Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 3834 nachweist, das die ZfP-Tätigkeiten einschließt. Benannte Stellen (Notified Bodies) überwachen die Konformität und prüfen ZfP-Prüfberichte im Rahmen der Konformitätsbewertung.